 ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG der ADLER Real Estate AG, Hamburg
Hamburg, 8. Dezember 2011 - Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Frankfurt,
(im Folgenden 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, für einen Gesamterwerbspreis
von insgesamt maximal 1,0 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) Aktien der
Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals, maximal daher bis zu 1,5 Mio. Aktien,
ausschließlich über die Börse zurückzukaufen. Zweck des
Programms ist die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung der zurückerworbenen
Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. August 2010 die Ermächtigung
zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt.
Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands
am 15. Dezember 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) beginnen
und spätestens zum 30. März 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt)
beendet.
Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen
gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz)
in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission
vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme
und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) erfolgen.
Von der Ausnahme-Regelung des Artikels 5 Absatz 3 EU-VO 2273/2003 wird Gebrauch
gemacht. Damit können bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens der vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben
werden.
Der Rückkauf wird unter Führung des Kreditinstituts Close Brothers
Seydler Bank AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen
und gemäß den Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung
vom 27. August 2010 durchgeführt. Entsprechend der Hauptversammlungsermächtigung
wird der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs
der Aktien an der Börse (Xetra) an den drei Börsentagen, die dem
jeweiligen Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichteten
Geschäfts vorangehen um nicht mehr als 10% überschreiten oder 20%
unterschreiten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den
Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien an der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst
von der Gesellschaft.
Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003
bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms
wird die ADLER Real Estate AG regelmäßig unter www.adler-ag.de informieren.
ADLER Real Estate AG
Der Vorstand
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