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ADLER Real Estate AG beschließt Aktienrückkaufprogramm

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG der ADLER Real Estate AG, Hamburg


Hamburg, 8. Dezember 2011 - Der Vorstand der ADLER Real Estate AG, Frankfurt, (im Folgenden 'Gesellschaft') hat heute beschlossen, für einen Gesamterwerbspreis von insgesamt maximal 1,0 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals, maximal daher bis zu 1,5 Mio. Aktien, ausschließlich über die Börse zurückzukaufen. Zweck des Programms ist die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung der zurückerworbenen Aktien. Der Aufsichtsrat hat dem Aktienrückkaufprogramm zugestimmt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. August 2010 die Ermächtigung zum Rückerwerb eigener Aktien erteilt.

Der Aktienrückkauf wird gemäß dem Beschluss des Vorstands am 15. Dezember 2011 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) beginnen und spätestens zum 30. März 2012 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) beendet.

Der Rückkauf der Aktien wird nach Maßgabe der Safe-Harbor-Regelungen gemäß §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Verbindung mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (nachfolgend: EU-VO 2273/2003) erfolgen. Von der Ausnahme-Regelung des Artikels 5 Absatz 3 EU-VO 2273/2003 wird Gebrauch gemacht. Damit können bis zu 50% des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der vorangegangenen 20 Börsentage am Kauftermin erworben werden.

Der Rückkauf wird unter Führung des Kreditinstituts Close Brothers Seydler Bank AG in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und gemäß den Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung vom 27. August 2010 durchgeführt. Entsprechend der Hauptversammlungsermächtigung wird der Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an der Börse (Xetra) an den drei Börsentagen, die dem jeweiligen Abschluss des zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft verpflichteten Geschäfts vorangehen um nicht mehr als 10% überschreiten oder 20% unterschreiten. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien an der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Die Transaktionen werden gemäß Artikel 4 Abs. 4 der EU-VO 2273/2003 bekannt gegeben; über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die ADLER Real Estate AG regelmäßig unter www.adler-ag.de informieren.

ADLER Real Estate AG
Der Vorstand




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0,87 € (18.05.2012)
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